In letzter Zeit lese ich wieder die grandiosen Ausführungen wieviele Derivate auf Derivate mit Entfernungsmaßstab zur “Realwirtschaft” in Ordnung seien (Das muss wohl von “Ordnung”spolitiker kommen). In der Wiwo für den 1.März steht auf Seite 100/101:

Wer etwa ein Portfolio aus Leasingforderungen von BMW kauft, weiß ziemlich genau, in was er investiert. Doch an dieser Stelle sollte Schluss sein. Ein Aufschüren solcher gebündelten Schulden und eine nochmalige Verbriefung sollten, ebenso wie der Kauf oder Verkauf eines Derivates auf das BMW-Leasing Portfolio, verboten sein.

Natürlich kann BMW der Investorenschaft Anteile des Leasingsportfolios anbieten. Aber warum soll den Investoren vorgeschrieben sein, welche anderen Vermögensgegenstände auch besitzen darf. Also dürfte ich, wenn ich Anteile an einem BMW-Leasingportfolio halte, keine Aktien oder Anteile von .. sagen wir mal Kali+Salz… oder Bundesobligationen… oder… besitzen? Hmm, welche Investoren sollen dann bitteschön Anteile an einem BMW-Leasingportfolio halten wollen? Also Pensionskassen fallen schonmal weg, … Banken und Versicherungen so oder so…? Eigentlich darf garkein Institutioneller Investor ein Anteil an einem BMW-Leasingportfolio halten, weil ein Institutioneller Investor i.d.R. ein Rechtskonstruktukt ist, dass nicht 100% Eigenkapital auf der Passiva stehen hat (Das zum Stichwort “Verbriefung”; Gehe zurück in den Vorschulkindergarten und wiederhole “Unternehmensfinanzierung”). Dann bin ich mal gespannt wie die BMW Bank alle Anteile an ihren Leasing-Portfolios direkt an Kleinanleger verscherbeln will. Natürlich könnte die BMW Bank, da sie ja selbst eine Bank ist, die ganzen Leasingverträge direkt auf ihre Aktiva stellen, was ja auf dasselbe hinausläuft wenn Kleinanleger ihre Ersparnisse bei der BMW Bank auf die Passiva einlegen. Liebe WIWO seit doch bitte konsequent, warum soll die BMW Bank überhaupt Car Loans ABS verticken dürfen? So ein “Alles verbieten… außer…” Argument ist doch Käse.

Es geht weiter:

Derivate dürften nur an Käufer gehen, die realwirtschaftliche Risiken absichern wollen. RWE dürfte etwa die Entwicklung von Kohlepreise absichern, die Lufthansa den Kerosinpreis oder Thyssen-Krupp Eisenerz. Banken, die solche Verlustrisiken begeben, müssen ihre Verlustrisiken begrenzen, auf maximal die Höhe ihres Eigenkapitals.

Bei der Wiwo hat noch niemand etwas davon gehört, was Writing ist, und das man sowas selbst absichert? Wenn man Short auf ein Derivat geht (Zum Beispiel verkauft eine Bank ein Derivat an RWE, Lufthansa, Thyssen-Krupp, etc), dann versucht ein Emittent dem etwas an seiner Going Concern Annahme liegt, eine Long Position mit ähnlicher/spiegelbildlicher Auszahlungsfunktion einzugehen (z.B. die Bank/Emittent kauft ein Derivat, das Underlying für ein Covered, etc). Da Banken nicht gerade dafür bekannt sind Lagerkapazitäten für Kohle, Kerosin oder Eisenerz zu betreiben (den Underlying), kommen solche Long-Positionen wohl nicht als Hedge für die Bank in Frage – Es geht dann vielmehr in Richtung Long-Positionen auf Derivate. Wenn aber nun keine Derivate an Banken verkauft werden dürfen, z.B. ein Long-Call auf Kerosin, dann werden sich RWE, Lufthansa und Thysen-Krupp auf andere Gegenparteien konzentrieren müssen, z.B. direkt bei Rio Tinto, Exxon, etc. Ob für RWE, Lufthansa und Thyssen-Krupp, etc. die Transaktionskosten dadurch sinken bezweifel ich einfach mal. Vielmehr wird es “lukrativer” die Schwankungen/Risiken der Einkaufspreise nicht abzusichern, sodass das unternehmerische Risiko steigt. Das muss normativ nicht verkehrt sein (Ein kleines bisschen Streicheln für die Ordnungspolitik). Nur weiß ich nicht ob die Mehrheit der sicherheitssüchtigen Menschen in der westlichen Welt unternehmerisches Risiko noch psychisch verkraften (Habe ich schon erwähnt das ich mit der Wirtschaftsreligion der Schumpeter’ianer sympatisiere? Ist eine relativ kleine Sekte).

Die Bilanzrechtsgelehrten und Banken streiten sich noch immer was Mezzanine nun eigentlich sein soll (So das habe ich nun davon, wenn ich immer die Nachrichten auf dem Handy lese und auf dem Computer bloggen…Also kein Link…). Ein Grund der Verwirrung ist, dass jedem während seiner Lehre, Studium, etc. eingeredet wird, dass es nur Schulden (debt) ODER Eigenkapital (equity) gäbe. Also Rangigkeit 1 und 2. Punkt, Aus, Ende! Aber so sieht es grob in Wirklichkeit aus:

Rangigkeit#
1 Senior Schulden
2 Mezzanine
3 Eigenkapital

Eigentlich ist die Namensgebund egal, wobei Rang 1 i.d.R. “Senior” heißt also “Das Fremdkapital” wie aus dem Lehrbuch ist, und den letzten Rang das Eigenkapital ist. Dazwischen kann man belieben soviele Wertpapiere/Instrumente/Finanzierungskontrakte/etc. reinbasteln wie man dafür Investoren findet.

Durch die Rangigkeit beantwortet sich von alleine welches Finanzierungsinstrument wann ausfällt, Prügel einsteckt, Verluste schlucken muss, etc.

Pleitefälle

Im Fall einer Pleite (bankcruptcy) wird ganz klassisch das Eigenkapital (letzter Rang) negativ. D.h. die Gesellschafter, Aktionäre, etc. verlieren alles. Da das Eigenkapital nun weg ist, wird automatisch das nächste Finanzierungsinstrument zum Puffer für die verbleibenden Verluste (also der vorletzte Rang), was i.d.R. irgendeine Mezzanine-Ding, Hybridanleihe, etc. ist. Was können die Investoren dieses Instruments mit vorletzten Rang machen?

- Option a) Tue nichts, es kommen trotzdem keine Zinszahlungen rein, vorher auch. Also der Wert des Kontrakts bleibt im Keller, und im Liquidationsfall bleibt trotzdem nix übrig, wegen der Rangigkeit.

- Option b) Mach mit bei der Restrukturierung, mache einen Debt-for-Equity-Swap, also tausche die Mezzanine-Anteile in Equity um, also realsiere die Verluste bilanziell, aber bekomme dafür Stimmrechte, darfst nun auch den Manager einsetzen/feuern, und das Insolvenzverfahren ist erstmal vorbei.

Natürlich gibt es gewissen “Druck” seitens der Senior auf die Mezzanine-Halter, weil die Senior-Halter auf den Off-Knopf drüggen können, also die Liquidation forcieren können (Option a). Lustig wird es erst, wenn ein Investoren oder mehrere verzahnte Investoren die Interessen von Senior als auch Mezzanine vertreten…

Was mir gerade bei den Banken auffiel war, dass beide Optionen für sie selbst keine Optionen sind. Ganz eigennützig würde das cooler sein:

- Option c) Wir tun nix, und bekommen einen Soffin-Puffer als Ersatz, der dann auch nix mit uns zu tun hat.

Jeder Mensch würde sagen, dass c) vollkommen bescheuert ist, wie aus einer Komodie, aber es ist die Realität (Lesetipp: Risikoanreize aus der impliziten Bestandsgarantie für Finanzinstitute (Blicklog)). Was würde passieren, wenn a) und b) zum Zuge kommen, wie sich eigentlich per Vertrag vorgesehen ist? Die ganzen Banken, Versicherungen, große Firmen, die irgendwie Investoren an Mezzanine bei einer Ausfallfirma sind, können ca. 99% Bilanzwert abschreiben im Falle von b (aber Ausblick auf Besserungen) oder im Fall von a (ohne Ausblick auf Besserung). Wenn Investoren dadurch pleite gehen, ist das widerum ein Eingeständnis, dass diese Investoren selbst viel zu wenig Eigenkapital in den letzten Jahren aufbauten. Ich denke mal dass es auch so ist…

Distressed Securities Spekulation
Noch ein paar Hinweise zu Distressed Securities Strategien: Wenn eine Firma im Default geht, dann wird das Mezzanine i.d.R. ziemlich rasch auf 1% bis 15% runterbewertet, auch wenn die Senior noch bei 50% Recovery liegt. Bei einer Liquiditation oder einem Restructuring könnte aus dem Mezzanine tatsächlich 0,0001% werden (Also eine Firma mit richtig vielen Stillen Reserven in der Bilanz, fällt mir wirklich nicht ein). Wenn man die Mezzanine nun irgendwo für 1% zu kaufen sieht, dann kann man “Sekt-oder-Selters” spekulieren!

- Szenario 1) Man verliert seinen Einsatz komplett durch eine Liquidation (Totalverlust), oder wird durch ein Reststrucuring der Liability-Seite neuer Teileigentümer von quasi-wertloser Equity mit Hoffnung wird (De Facto Totalverlust, aber wenigstens die Firma gerettet, “moralischer Mehrwert”).

- Szenario 2) Es gibt ja noch sowas wie “Management-Können”, also irgendein Macher oder Mitarbeiter das Default-Unternehmen noch operativ retten (z.B. eine vergessene, billig implementierbare Geschäftsidee umsetzen, einen Kunden überzeugen, irgendwoher einer neuen Eigentümer mit Geld reinbringen, schnell und schmerzhaft Kosten senken, etc.). Hier kann es sein, dass das Unternehmen den Default-Status wieder verlässt, auf der Liability-Seite alles beim alten bleibt und man wesentlich mehr als 1% für das Mezzanine zurückbekommt.

Zurück zum Thema
Für mich ist der Fall mit den Banken und ihren Hybridanleihen/Mezzanine ganz klar. Diejenige Mezzanine, die man sich auf Eigenkapital nach Basel II anrechnen lies, für die werde ein “Mezzanine-to-Equity-Swap” durchgeführt, wenn das Instrument der nächstuntere Rangigkeit platzt (also per Ringschluss das Equity-Instrument einen negativen Wert aufweist).

Letzten schwirrten wieder Meldungen darüber herum, dass Banken ihre nach Marktwert weniger wertvollen Wertpapiere noch nicht in ihren Bilanzen abbilden.

Dazu wären Banken nach IFRS bilanzieren, aber vor der Husch-Husch-Regeländerung des IAS39 im August 2008, die auf Druck von Banken und Politik auf den IFRS-Board, verpflichtet gewesen. Nach US-GAAP war es egal, weil die Möglichkeit von “Fair-Value”-Bewertung zu Amortising Costs jeher möglich war. Nach HGB hätten die Banken abwerten müssen, weil das Imparitätsprinzip im Rahmen der GoB gilt. Kurz nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) würden unsere Trash-Landesbanken und Pleite-Privatbanken sich dem Bilanzbetrug strafbar machen. Jedoch bilanzieren die ja nach IFRS, sodass alles vollkommen legal ist.

Das IFRS nimmt an, dass die strenge Form der Informationseffizienzhypothese wahr wäre, obwohl selbst laut tausender empirischer Hypothesentest aus dem Bereich der Finanzwirtschaft keine wahre Aussage darstellt bzw. kein eindeutiger Beweis dieser Hypothese existiert. Das ist die Begründung, warum Mark-to-Market als Fair-Value-Bewertung komplett unbedenklich sei. Das Gegenstück wäre natürlich das HGB mit der Bewertung nach dem strenge Realisationsprinzip.

Ganz simpel: Wenn ich mir nach Marktwert eine Anleihe in die Bücher nehme, sind die noch nicht realisierten Kupons, also die Gewinne, bereits im Marktpreis enthalten, was nach dem strengen Realisationsprinzip verboten ist. Nun kommt noch das Imparitätsprinzip was sagt, dass man andererseits Verluste aus einen solchen Wertpapier sofort abschreiben muss.

In den Büchern führt das zu diesen bösen Stillen Reserven (wofür der Staat nicht so gut Steuern erheben kann; und die Gewinne der Banken inklusiver ihren Boni-Organisationsstrukturen schmälern). Hier muss man aber anerkennen, dass das Realisations- und Imparitätsprinzip sogar theoretisch begründet ist: Prospect Theorie! Dafür bekam Kahneman einen Wirtschaftsnobelpreis! Und? Wird Eugene Fama jemals einen Wirtschaftsnobelpreis für einen “Literaturbericht” namens “Efficient Capital Markets” bekommen? Eher nicht, weil es ein Literaturbericht ist und keine Theorie. Lesen hilft manchmal…

Das Problem für unsere Banken ist, dass selbst nach dem IFRS, die ausbleibenden Abschreibungen gegen das Fair-Value-Prinzip verstoßen. Aber auf welcher theoretischen Grundlage bilanzieren unsere Banken den nun? Keine! Sowie bei allen Betrugsstratftaten ergibt die Aktion des Täters in sich keinen Sinn unter der Annahme des Nicht-Betrugs.

Ich muss mal für unsere Beamten aus der Bafin und Bundesbank ein gutes Wort einlegen. Beides sind Exekutiven des Staats, die nur soweit einschreiten dürfen wie die Legislative Handlungsvollmachten einräumt. Selbst wenn die Bankenaufsichten die “Kacke dampfen” sehen oder in den Aktenbergen Zeitbomben finden, kann es sein dass sie nicht einschreiten dürfen.
Wenn dann erst mal die ahnungslosen CEOs sich bei ahnungslosen Politiker beschweren, will kein Beamter in der Schusslinie stehen oder sich gar von Medien erschlagen lassen. Das Ergebnis ist eh dass das Memo über die dringliche Angelegenheit unter den Tisch fällt.
Man muss sich merken dass Bankenaufsichten kein Ersatz für Denken in Banken darstellt.

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